Auch er ist Vorstand im Sinne §26 BGB und alleinvertretungsberechtigt.;
Er erledigt die anfallende Korrespondenz und routinemäßige Verbandsangelegenheiten wie Anträge auf Fristschutz, Ehrungen usw.
Weiterhin ist er für die Kassenführung und den Kassenbericht verantwortlich und stellt den Finanzetat für das kommende Jahr auf.
Bei Sitzungen und Tagungen obliegt ihm die Führung der Niederschrift.
Bei Kreisausscheidungen ist er für die ordnungsgemäße Führung aller Unterlagen, wie Meldungen, Prüfungsberichte, Urkunden usw. zuständig, kassiert die Meldegebühren und erledigt die notwendigen Abrechnungen wie Richtergebühr etc.
Er unterrichtet den Vorsitzenden von allen wesentlichen bei ihm eingehenden Vorgängen.